Ausbildung
Wir machen Dich fit für die Straße
Führerschein für Motorrad
Klasse M
| Fahrzeugart: | Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50cm³ bis 45km/h |
| Mindestalter: | 16 |
| Voraussetzungen: | keine |
| Eingeschlossene Klassen: | keine |
| Bemerkungen: | auch Lastendreiräder bis 150kg Lm. |
| kein Eintrag bei Prüfung auf Kfz mit automatischer Kraftübertragung |
| Theoretische Ausbildung | ||
| Mindestumfang des Theorieunterrichts | Vorbesitz einer anderen Klasse | |
| ohne | mit | |
| Grundunterricht | 12 | 6 |
| Klassenspezifischer Unterricht | 2 | 2 |
| Gesamt | 14 | 8 |
| (Doppelstunden zu je 90 Min.) | ||
| Praktische Ausbildung |
Grundausbildung - keine Sonderfahrten
Die Fahrerlaubnis wird ohne Beschränkung erteilt, wenn die Praktische Prüfung mit einem Fahrzeug mit automatischer Kraftübertragung abgelegt wird. |
Klasse A1
| Fahrzeugart: | Krafträder bis 125cm³ und 11kW/15PS |
| Mindestalter: | 16 |
| Voraussetzungen: | keine |
| Eingeschlossene Klassen: | M |
| Bemerkungen: | beschränkt auf 80km/h für 16- und 17jährige |
| Theoretische Ausbildung | ||
| Mindestumfang des Theorieunterrichts | Vorbesitz einer anderen Klasse | |
| ohne | mit | |
| Grundunterricht | 12 | 6 |
| Klassenspezifischer Unterricht | 4 | 4 |
| Gesamt | 16 | 10 |
| (Doppelstunden zu je 90 Min.) | ||
| Praxis: |
|
Klasse A »beschränkt«
Die Motorradklasse A gibt es für die 18- bis 24-jährigen zuerst nur »beschränkt«. Damit meint man die Leistungsbeschränkung der Maschine, welche nicht zu viel Motorkraft oder zu wenig Gewicht haben darf. Nach zwei Jahren entfällt die Beschränkung.
| Mindestalter: | 18 Jahre |
| Voraussetzungen: | Der Erwerb der Klasse A setzt keine andere Führerscheinklasse voraus. |
| Fahrzeuge (siehe § 6 FeV): |
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h Die Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung nur zum Führen von Krafträdern mit einer Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg. Bewerber, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, können die Klasse A ohne diese Beschränkung erwerben. |
| Befristung: | Die Klasse A ist unbefristet gültig. |
| Einschluss: | Klasse A schließt die Klassen A1 und M ein. |
| Sonstiges: | Wer zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Fahrerlaubnis das 25. Lebensjahr vollendet hat und auf einer entsprechend schweren Maschine ausgebildet und geprüft worden ist, erhält die Klasse A sofort ohne die Beschränkung. |
| Theoretische Ausbildung | ||
| Mindestumfang des Theorieunterrichts | Vorbesitz einer anderen Klasse | |
| ohne | mit | |
| Grundunterricht | 12 | 6 |
| Klassenspezifischer Unterricht | 4 | 4 |
| Gesamt | 16 | 10 |
| (Doppelstunden zu je 90 Min.) | ||
| Sonderfahrten Klasse A | Überland | Autobahn | Dunkelfahrt |
| bei Ersterwerb | 5 | 4 | 3 |
| bei Erweiterung von Klasse A1 | 3 | 2 | 1 |
| Dauer der Fahrprüfung | 60 Minuten | ||
Klasse A »unbeschränkt«
Die Klasse A gibt es in zwei Abstufungen. Mit der Klasse A unbeschränkt darf man »offene« Motorräder fahren; die Motorleistung und das Leistungsgewicht (kg pro Kilowatt) der Maschine spielen dabei keine Rolle mehr. Die Klasse A unbeschränkt erhält man völlig automatisch und ohne Änderung des Führerscheins, nachdem man zwei Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse A beschränkt ist.
Wer 25 Jahre oder älter ist, darf jedoch — ohne den Umweg über die leistungsbeschränkte Klasse A gehen zu müssen — gleich die Ausbildung und Prüfung in der unbeschränkten Klasse A ablegen (so genannter »Direkteinstieg«).
| Mindestalter: | für den Direkteinstieg 25 Jahre; ansonsten 2 Jahre nach Erhalt der Klasse A beschränkt |
| Voraussetzungen: |
Die Klasse A unbeschränkt setzt den 2-jährigen Vorbesitz der Klasse A beschränkt voraus. Die Klasse A beschränkt wird nach 2 Jahren automatisch zur Klasse A unbeschränkt (dazu ist weder ein Antrag noch eine weitere Ausbildung oder Prüfung nötig).
Ausnahme: Mit mindestens 25 Jahren kann die Fahrerlaubnis Klasse A unbeschränkt erworben werden, ohne vorher die Klasse A beschränkt zu besitzen (Direkteinstieg). Voraussetzungen: Ausbildung und Prüfung auf einem Motorrad der unbeschränkten Leistungsklasse; die Fahrprüfung kann einen Monat vor Erreichen des 25. Lebensjahres abgelegt werden; die Fahrerlaubnis wird jedoch erst ab dem 25. Geburtstag ausgehändigt. |
| Fahrzeuge (siehe § 6 FeV): |
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. |
| Befristung: | Die Klasse A unbeschränkt ist unbefristet gültig. |
| Einschluss: | Wer die Klasse A unbeschränkt besitzt, besitzt automatisch auch die Klassen A1 und M. |
| Sonstiges: |
Zwei Jahre nach Aushändigung der Fahrerlaubnisklasse A beschränkt erfolgt automatisch die Erweiterung der Fahrerlaubnis auf die Klasse A unbeschränkt.
Sonderfall: Wer die beschränkte Klasse A erst im Alter von 23 oder 24 Jahren erworben hat, der kann die unbeschränkte Klasse A zum 25. Geburtstag beantragen, also noch bevor die Zweijahresfrist abgelaufen ist (denn schließlich ist mit 25 auch der Direkteinstieg möglich). Allerdings: Damit ist eine Erweiterungs-Ausbildung mit erneuter Fahrprüfung verbunden. Angesichts der Kosten dürfte sich ein solcher Schritt zur Verkürzung der Wartezeit selten lohnen. |
| Theoretische Ausbildung | ||
| Mindestumfang des Theorieunterrichts | Vorbesitz einer anderen Klasse | |
| ohne | mit | |
| Grundunterricht | 12 | 6 |
| Klassenspezifischer Unterricht | 4 | 4 |
| Gesamt | 16 | 10 |
| (Doppelstunden zu je 90 Min.) | ||
| Sonderfahrten Klasse A (unbeschränkt) | Überland | Autobahn | Dunkelfahrt |
| bei Ersterwerb (Direkteinstieg) | 5 | 4 | 3 |
| bei Erweiterung von Klasse A1 | 3 | 2 | 1 |
|
bei Erweiterung von Klasse A beschränkt, wenn das Mindestalter 25 erreicht ist (oben beschriebener Sonderfall) |
3 | 2 | 1 |
| Dauer der Fahrprüfung: | 60 Minuten | ||
Führerschein für Quad
Klasse S
| Mindestalter: |
16 Jahre (Ausbildung in der Fahrschule ab 15 1/2 möglich) |
| Voraussetzungen: |
Der Erwerb der Klasse S setzt keine andere Klasse voraus. Für den Fahrerlaubnisantrag werden benötigt:
|
| Fahrzeuge: | Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen. |
| Befristung: | Die Klasse S ist unbefristet gültig. |
| Einschluss: | Wer Klasse B besitzt (auch beim Führerschein mit 17), besitzt automatisch Klasse S. Die Klasse S schließt selbst keine andere Führerscheinklasse ein. |
| Inhaber anderer Klassen: | Inhaber der Klasse B oder T dürfen alle Fahrzeuge führen, die in Klasse S fallen (das gilt demnach nicht für Inhaber der Klassen A, A1 oder L) |
| bei Ersterwerb | bei Erweiterung von einer anderen Klasse | |
|
Theoretischer Unterricht Klasse S |
14 Doppelstunden | 8 Doppelstunden |
|
Theoretische Prüfung Klasse S |
30 Fragen, maximal 10 Fehlerpunkte | 20 Fragen, maximal 6 Fehlerpunkte |
|
Fahrstunden Klasse S |
Die Anzahl der "normalen" Fahrstunden ist nicht vorgeschrieben (Grundausbildung nach Fahrschüler-Ausbildungsordnung). Keine Sonderfahrten | |
| Dauer der Fahrprüfung Klasse S | 30 Minuten, überwiegend innerorts | |
| Probezeit | Der Führerschein Klasse S wird nicht auf Probe erteilt. Der Besitz der Klasse S wird auch nicht auf eine eventuelle spätere Probezeit angerechnet. | |
Führerschein für PKW
Klasse BF 17
| Fahrzeugart |
Pkw und leichte Lkw Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Desamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätze außer dem Führersitz. |
| Anhänger |
Dürfen mitgeführt werden, sofern:
|
| Mindestalter | 17 Jahre |
| Geltungsdauer | ohne Befristung |
| Vorbesitz erforderlich | Nein |
| Beinhaltete Klasse | L, M, S |
| Theoretische Ausbildung | ||
| Mindesumfang des Theorieunterrichts | Vorbesitz einer anderen Klasse | |
| ohne | mit | |
| Grundunterricht | 12 | 6 |
| Klassenspezifischer Unterricht | 2 | 2 |
| Gesamt | 14 | 8 |
| (Doppelstunden zu je 90 Min.) | ||
| Praktische Ausbildung | |
| Mindestumfang der Sonderfahrten | |
| Schulung auf Bundes- oder Landstraßen | 5 |
| Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrtstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO) | 4 |
| Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit | 3 |
| Gesamt | 12 |
Zusatzinformationen zur Klasse BF17
- der Fahranfänger darf mit 16 ½ Jahren die Ausbildung in der Fahrschule beginnen
- die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters ist erforderlich
- es muss mindestens eine Begleitperson angegeben werden
- der Ausbildungsinhalt entspricht dem der normalen Fahrerlaubnis der Klasse B
- mit 17 Jahren darf man alle Fahrzeuge fahren, die in Klasse B beschrieben sind
- man darf ohne Begleitung alle Kfz der Klassen M, S und L fahren
- Gültigkeit des Führerscheins mit 17 in ganz Deutschland
- nach der Fahrprüfung Beginn der Probezeit (2 Jahre)
- mit 18 Jahren wird der offizielle EU-Kartenführerschein ausgehändigt
Zur Begleitperson
- Mindestalter 30 Jahre
- mindestens 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B
- max. 3 Punkte im VZR in Flensburg
- es wird empfohlen sich in die Aufgabe einweisen zu lassen
Klasse B
| Fahrzeugart: | Kraftwagen bis 3,5t z.G., bis 8 Sitzplätze (außer Fahrersitz) |
| Mindestalter: | 18 |
| Voraussetzungen: | keine |
| Eingeschlossene Klassen: | L, M |
| Bemerkungen: | bis 3,5t z.G. |
| Anhänger nur bis 750kg z.G. | |
| Theorie (keine Fahrerlaubnis vorhanden): |
14 Themen á 90 Minuten |
| Theorie (vorhandene Fahrerlaubnis einer anderen Klasse): |
8 Themen á 90 Minuten |
| Praxis: | 5 Überlandfahrten á 45 Minuten |
| 4 Autobahnfahrten á 45 Minuten | |
| 3 Nachtfahrten á 45 Minuten |
Klasse BE
| Fahrzeugart: | Züge aus B-Zugfahrzeug und Anhänger über 0,75t z.G. (sofern Zug nicht unter B fällt) |
| Mindestalter: | 18 |
| Voraussetzungen: | keine |
| Eingeschlossene Klassen: | keine |
| Bemerkungen: | bei Lkw mit durchgehender Bremsanlage und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast max. das 1,5fache der z.G. des Zugfahrzeuges betragen |
| Theorie: | keine |
| Praxis: | 3 Überlandfahrten á 45 Minuten |
| 1 Autobahnfahrten á 45 Minuten | |
| 1 Nachtfahrten á 45 Minuten |
Führerschein für LKW
Klasse C1
| Fahrzeugart | Mittlere Lkw Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätze außer dem Führersitz. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden. |
| Mindestalter | 18 |
| Geltungsdauer | bis zum 50. Lebensjahr, danach befristet auf 5 Jahre |
| Vorbesitz erforderlich | Ja, Klasse B |
| Beinhaltet Klasse | L, M, S |
| Theorethische Ausbildung | ||
| Mindestumfang des Theorieunterrichts | Bei Vorbesitz von Klasse | |
| B | D1 oder D | |
| Grundunterricht | 6 | 6 |
| Klassenspezifischer Unterricht | 6 | 2 |
| Gesamt | 12 | 8 |
| (Doppelstunden zu je 90 Min.) | ||
| Praktische Ausbildung | ||||
| Mindestumfang der Sonderfahrten | Bei Vorbesitz von Klasse B | Wenn C1 und C1E in einem gemeinsamen Ausbildungsgang erworben werden | ||
| Solo | Zug | gesamt | ||
| Schulung auf Bundes- oder Landstraßen | 3 | 1 | 3 | 4 |
| Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Mr. 2 FahrschAusbO) | 1 | 1 | 1 | 2 |
| Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit | 1 | 0 | 2 | 2 |
| Gesamt | 5 | 2 | 6 | 8 |
Klasse C
| Fahrzeugart | Schwere Lkw Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätze außer dem Führersitz. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden. |
| Mindestalter | 18 |
| Geltungsdauer | befristet auf 5 Jahr |
| Vorbesitz erforderlich | Ja, Klasse B |
| Beinhaltet Klasse | C1, L, M, S |
| Theorethische Ausbildung | |||
| Mindestumfang des Theorieunterrichts | Bei Vorbesitz von Klasse | ||
| B | C1 oder D1 | D | |
| Grundunterricht | 6 | 6 | 6 |
| Klassenspezifischer Unterricht | 10 | 4 | 2 |
| Gesamt | 16 | 10 | 8 |
| (Doppelstunden zu je 90 Min.) | |||
| Praktische Ausbildung | ||
| Mindestumfang der Sonderfahrten | Bei Vorbesitz von Klasse | |
| B | C1 | |
| Schulung auf Bundes- oder Landstraßen | 5 | 3 |
| Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Mr. 2 FahrschAusbO) | 2 | 1 |
| Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit | 3 | 1 |
| Gesamt | 10 | 5 |
Klasse CE
| Fahrzeugart | Lastzüge Kombination aus Kraftfahrzeugen der Klasse C und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse. |
| Mindestalter | 18 |
| Geltungsdauer | befristet auf 5 Jahre |
| Voresitz erforderlich | Ja, Klasse C |
| Beinhaltet Klasse | C1E, BE, T |
| bei Besitz von Klasse D1 | D1E |
| bei Besitz von Klasse D | DE |
| Theorethische Ausbildung | |||
| Mindestumfang des Theorieunterrichts | Bei Vorbesitz von Klasse C | ||
| Grundunterricht | 6 | ||
| Klassenspezifischer Unterricht | 4 | ||
| Gesamt | 10 | ||
| (Doppelstunden zu je 90 Min.) | |||
| Praktische Ausbildung | ||||
| Mindestumfang der Sonderfahrten | Bei Vorbesitz von Klasse C | Wenn C und CE in einem gemeinsamen Ausbildungsgang erworben werden | ||
| Solo | Zug | gesamt | ||
| Schulung auf Bundes- oder Landstraßen | 5 | 3 | 5 | 8 |
| Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Mr. 2 FahrschAusbO) | 2 | 1 | 2 | 3 |
| Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit | 3 | 0 | 3 | 3 |
| Gesamt | 10 | 4 | 10 | 14 |
Führerschein für Bus
Klasse D
| Fahrzeugart | Große Busse Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätze außer dem Führersitz. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden. |
| Mindestalter | 21, bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer 18 (nach vorheriger erfolgreicher medizinisch-psychologischer Untersuchung). Außerdem muss der Bewerber seit mindestens einem Jahr die Fahrerlaubnis Klasse B besitzen. Von der Fahrerlaubnis darf nur bei Fahrten in Deutschlag Gebrauch gemacht werden, wenn dieseim Rahmen der Berufsausbildung stattfinden. Die Nutzung der Klassen D und DE ist ausßerdem auf Linienverkehr bis 50 Kilometer Linienlänge beschränkt |
| Geltungsdauer | befristet auf 5 Jahre |
| Vorbesitz erforderlich | Ja, Klasse B |
| beinhaltet Klasse | D1 |
| Theoretische Ausbildung | |||
| Mindestumfang des Theorieunterrichts | Bei Vorbesitz vom Klasse | ||
| B | C oder D1 | C1 | |
| Grundunterricht | 6 | 6 | 6 |
| Klassenspezifischer Unterricht | 18 | 8 | 12 |
| Gesamt | 24 | 14 | 18 |
| (Doppelstungen zu je 90 Min.) | |||
| Praktische Ausbildung | |||||
| Mindestumfang der Sonderfahrten | Bei Vorbesitz von Klasse | ||||
| B oder C1 Führerscheinbeitz | C Führerscheinbeitz | D1 | |||
| bis 2 J. | > 2 J | bis 2 J. | >2 J. | ||
| Grundausbildung | 45 | 33 | 14 | 7 | 20 |
| Schulung auf Bundes- oder Landstraßen | 22 | 12 | 16 | 8 | 5 |
| Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO) | 8 | 5 | 6 | 3 | 5 |
| Gesamt | 89 | 58 | 44 | 22 | 35 |
Weiterbildung
FSF - Freiwilliges Fortbildungsseminar für Fahranfänger
Sollten Sie Ihre Fahrerlaubnis auf Probe bereits vor einem halben Jahr erhalten haben, dann haben Sie jetzt die Möglichkeit, die Probezeit um ein Jahr zu verkürzen.
Dazu müssen Sie an einem FSF teilnehmen. Dieses FSF besteht aus 3 Sitzungen je 90 Minuten. Zwischen der ersten und zweiten Sitzung findet eine Fahrprobe statt, die 60 Minuten dauert. In dieser Fahrprobe können Sie auch Wünsche äußern (z.B. Autobahnauffahrt o.ä. schwierige Fahrten), was Sie gern noch einmal üben möchten.
Zwischen der zweiten und dritten Sitzung findet eine praktische Sicherheitsübung statt, die mit dem eigenem Auto von einem zugelassenem Trainer des Deutschen Verkehrssicherheitsrates e.V. (DVR) durchgeführt wird. Nach Abschluss dieses FSF erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung, die Sie berechtigt, die Probezeit um ein Jahr zu verkürzen. Für die Durchführung dieses Seminars sind mindestens 6 und maximal 12 Teilnehmer erforderlich. Es gibt bereits einige Versicherungsgesellschaften, die dieses Seminar für eine Senkung des Tarifes anerkennen.
Führerschein auf Probe
Wer zum ersten Mal eine Fahrerlaubnis (A, A1 oder B) erhält, bekommt diesen in Verbindung mit einer Probezeit von zwei Jahren. Diese Probezeit soll unterstützend ein verantwortungsvolles Fahrverhalten und eine konsequente Einhaltung der Straßenverkehrsordnung festigen.
Am Erteilungsdatum des Kartenführerscheins kann man das Ende der Probezeit erkennen. Danach wird kein neuer Führerschein ausgestellt.
Während der Probezeit führt jede Auffälligkeit oder ein erheblicher Verstoß zur Anordnung von Maßnahmen.
Die häufigste Maßnahme ist die Anordnung eines Aufbauseminars für auffällig gewordene Fahranfänger (ASF). Gleichzeitig wird die Probezeit um zwei Jahre verlängert, beträgt dann insgesamt vier Jahre.
Wenn innerhalb der festgesetzten Frist die Teilnahme an einem Aufbauseminar nicht erfolgt, wird gnadenlos der Führerschein entzogen.
Das gesamte Aufbauseminar umfasst vier Sitzungen zu je 135 Minuten und eine Fahrprobe von 30 Minuten. Es müssen mindestens sechs Teilnehmer jedoch nicht mehr als zwölf Teilnehmer im Seminar sein. Der Inhalt besteht nicht aus der Wiederholung des Theorieunterrichtes der Fahrschule, sondern im Erfahrungsaustausch und Analysetätigkeit des Kursleiters. So soll erarbeitet werden, wie es zu der Situation kam, die zur Teilnahme führte und welche Möglichkeiten der Vermeidung es gegeben hätte.
Und natürlich noch viel mehr in Richtung Vermeiden von Risiken, Gefahrenwahrnehmung und Gefahrenerkennung.
Wenn es nach der Teilnahme am Aufbauseminar zu weiteren Verstößen kommt, kann eine verkehrspsychologische Beratung in Anspruch genommen werden. Bei weiteren Auffälligkeiten wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Punkte in Flensburg?
Es besteht die Möglichkeit, Punkte in der Verkehrssünderkartei löschen zu lassen.
Wenn Sie nicht mehr als 8 Punkte haben, können Sie einmal innerhalb von fünf Jahren 4 Punkte abbauen, wenn Sie freiwillig an einem Aufbauseminar für Punkteauffällige (ASP) teilnehmen.
Sollten Sie 9 bis 13 Punkte haben, werden Sie von der Behörde schriftlich verwarnt und auf den Besuch eines Aufbauseminars hingewiesen. Jetzt können Sie immerhin noch 2 Punkte abbauen.
Ab 14 bis 17 Punkte erhalten Sie von der Behörde die Aufforderung, ein Aufbauseminar zu besuchen. In dem Fall werden keine Punkte in Flensburg gelöscht.
Außerdem werden Sie darauf hingewiesen, dass Sie eine freiwillige verkehrspsychologische Beratung wahrnehmen können. Diese führt zu 2 Punkten Abzug.
Zusätzlich erhalten Sie den Hinweis, dass bei Erreichen von 18 Punkten die Fahrerlaubnis entzogen wird.
Rechtzeitiges "Abarbeiten" des Punktekontos sichert also den Besitz Ihres Führerscheins. Noch besser ist es natürlich, erst gar nicht mit dem Punktesammeln zu beginnen. Aber dann wären Sie ja nicht auf dieser Seite gelandet.
Ein Aufbauseminar hat nichts mit Theorieunterricht oder moralisierendem Besserwissen und Zurechtweisen zu tun. Der Seminarleiter und die weiteren Teilnehmer werden gemeinsam in den vorgeschriebenen vier Sitzungen (à 135 Minuten) Ursachen, Beweggründe und Motive für Fehlverhalten oder Inkorrektheiten im Straßenverkehr herausfinden, analysieren und so möglicherweise eine andere Sichtweise auf bestimmte Themen bei dem einen oder anderen bewirken.
Nach den Aussagen früherer Teilnehmer ist noch keiner dümmer aus diesen Seminaren gegangen. Oft reichten die 135 Minuten für eine Sitzung nicht aus, so erregt und intensiv waren die Diskussionen.
Es ist schon spannend, wenn unter fachmännischer Anleitung Situationen auseinander genommen und von Unbeteiligten beurteilt werden.
Zwischen der ersten und zweiten Sitzung wird eine Fahrprobe durchgeführt, in der Sie Ihren Fahrstil den anderen Seminarteilnehmern zeigen sollen, um eventuelle Ursachen für Ihre Punktesammlung zu erkennen.
Weiterbildung für Berufskraftfahrer
Weiterbildung BKF Güterverkehr
MODUL 1 ECO-Training
Eine wirtschaftliche Fahrweise wirkt kostendämpfend, und das nicht allein durch sinkenden Kraftstoffverbrauch, sondern auch durch geringeren Verschleiß. Mit Eco-Trainings können so erhebliche Einsparpotenziale realisiert werden.
Die Inhalte:
- Voraussetzung für wirtschaftliches Fahren: Die technische Wartung
- Notwendigkeit von Abgasnachbehandlungssystemen
- Technik zur Unterstützung wirtschaftlichen Fahrens
- Analyse der Fahrwiderstände
- Eco-Fahrphilosophie
- Alternative Kraftstoffe
- Fahrer-Motivation zu wirtschaftlichem Fahren
- Wirtschaftlichkeitsrechnung
MODUL 2: (Sozial)Vorschriften für den Güterverkehr
Kenntnisse zu den allgemeinen und sozialrechtlichen Vorschriften sind nicht nur Voraussetzung, um rechtlich auf dem aktuellsten Stand zu sein, sondern auch wichtig, um im Fahrerinteresse die Gefahren zu senken.
Die Inhalte:
- Allgemeine Vorschriften für den Güterverkehr
- Die sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und deren Vorschriften zu Lenk- und Ruhezeiten, zum digitalen und zum analogen Kontrollgerät sowie zu den damit verbundenen Mitführpflichten gemäß EG- und AETR-Richtlinien sowie dem Arbeitszeitgesetz.
- Auffrischung von Verkehrsregeln sowie neue Vorschriften zu Handy-Benutzung, Mautausweichverkehr, Personen im Laderaum, Anschnallpflicht und Reißverschlussverfahren sowie neuer Verkehrszeichen.
Modul 3: Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
Der richtige Umgang mit den immer höheren Standards an Sicherheitstechnik in modernen Lkw macht es für den Fahrer unumgänglich, sich stets weiterzubilden. Kenntnisse dazu und zum Verhalten in Grenzsituationen werden in diesem Modul behandelt.
Die Inhalte:
- Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
- Fähigkeit zu richtiger Einschätzung der Lage bei Notfällen
- Kenntnisse der technischen Merkmale und Funktionsweisen der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs
- Hinweise auf praktische Sicherheitsübungen
- Kraftübertragung und Bremsmethoden
- Kurvenfahren (unter- bzw. übersteuern)
Modul 4: Schaltstelle Fahrer: Dienstleister, Imageträger, Profi
Auftreten, Kommunikation und Verhalten des Fahrers beeinflussen das Ansehen eines Unternehmens und dessen Erfolg. Das Modul zeigt mit Hilfe von zahlreichen Beispielen Möglichkeiten auf, wie der Fahrer aktiv dazu beitragen kann, dem Unternehmen ein positives Bild zu verleihen.
Die Inhalte:
- Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Güterverkehrs und der Marktordnung
- Der Fahrer als Imageträger des Unternehmens
- Kommunikationspartner des Fahrers
- Die Bedeutung qualifizierter Fahrer
- Die angemessene Arbeitsorganisation
- Unterschiedliche Rollen des Fahrers
- Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung
- Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen
- Fähigkeit, der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer entgegenzuwirken
Modul 5: Ladungssicherung
Unzureichende Ladungssicherung ist eine der Hauptursachen für schwerste Unfälle. Wie Fahrer ihre Ladungen richtig verladen und verzurren, erfahren Sie in diesem Modul.
Die Inhalte:
- Kenntnisse über die wirkenden Kräfte während der Fahrt
- Einsatz der Getriebeübersetzung entsprechend der Belastung des Kraftfahrzeugs und des Fahrbahnprofils
- Berechnung der Nutzlast und des Nutzvolumens
- Richtige Verteilung der Ladung
- Auswirkung der Überladung auf die Achse
- Fahrzeugstabilität und Schwerpunkt
- Arten von Verpackungen und Lastträgern
- Feststell- und Verzurrtechniken
- Richtige Verwendung der Zurrgurte
Weiterbildung BKF Personenverkehr
MODUL 1 ECO-Training
Eine wirtschaftliche Fahrweise wirkt kostendämpfend, und das nicht allein durch sinkenden Kraftstoffverbrauch, sondern auch durch geringeren Verschleiß. Mit Eco-Trainings können so erhebliche Einsparpotenziale realisiert werden.
Die Inhalte:
- Analyse der Fahrwiderstände
- Richtige Wartung des Fahrzeugs
- Analyse von Verbrauchskurven
- Fahren nach Drehzahlmesser
- Einsatz von Anlagen zur Geschwindigkeitsregelung
- Wirtschaftliches Fahren
MODUL 2: Markt und Image
Im Zuge des stetig steigenden Konkurrenzdrucks müssen sich Unternehmen durch ein positives Image von der Konkurrenz abheben. Dieses Modul zeigt an zahlreichen Beispielen Möglichkeiten, wie der Fahrer aktiv dazu beitragen kann, dem Unternehmen ein positives Bild zu verleihen.
Die Inhalte:
- Der Verkehrsmarkt in Deutschland
- Image – mehr als ein Bild
- Das Fahrzeug als Visitenkarte des Unternehmens
- Der Fahrer als Repräsentant des Unternehmens
- Gründe für ein marktorientiertes Verhalten
- Bedeutung von Markt und Image für die Zukunft
Modul 3: Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
Der richtige Umgang mit den immer höheren Standards an Sicherheitstechnik in modernen Bussen macht es für den Fahrer unumgänglich, sich stets weiterzubilden. Kenntnisse dazu und zum Verhalten in Grenzsituationen werden in diesem Modul behandelt.
Die Inhalte:
- Technische Aggregate zur Erhöhung der Fahrzeug- und Verkehrssicherheit
- Richtiges Verhalten in besonderen Verkehrssituationen
- Richtiges Verhalten nach einem Unfall
- Unfallvorbeugung durch vorausschauendes Fahren
Modul 4: Sozialvorschriften, Risiken und Notfälle im Straßenverkehr
Kenntnisse zu den Lenk- und Ruhezeiten sowie zu den typischen Risiken und Arbeitsunfällen im Fahrerberuf vermindern die Gefahren: ein Modul für die Sicherheit des Fahrers.
Die Inhalte:
- Verhinderung von Notfällen durch die Beachtung von Sicherheitsvorschriften
- Präventive Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen
- Kenntnisse zu den Lenk- und Ruhezeiten
- Maßnahmen zur Vorbeugung von Kriminalität und Schleusung illegaler Einwanderer
- Der richtige Umgang mit den unterschiedlichen Kontrollgeräten
Modul 5: Fahrgastsicherheit und Gesundheit
Die Sicherheit der Fahrgäste und die eigene Gesundheit sind ein Maßstab für die erfolgreiche Tätigkeit als Busfahrer. Wie der Fahrer dazu beitragen kann, vermittelt dieses Modul.
Die Inhalte:
- Pflichten des Fahrzeugsführers
- Richtige Einschätzung der Längs- und Seitwärtsbewegungen des Fahrzeugs
- Nutzung bestimmter Verkehrsflächen
- Sicherheitsausstattung von Bussen
- Vorbeugung von Gesundheitsschäden
- Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung
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Berufskraftfahrer (BKF) Weiterbildung
Preisliste_BKF (Berufskraftfahrer) Weiterbildung -
Weiterbildungsangebot Haus- und Heimpflegedienste -
FSF - ASF - ASP
Preisliste_Fahrschulseminare ASF-ASP-FSF -
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Ferienkurse
Sommer-Ferienkurs Teltow ab 12.07.2010 -
Sommer-Ferienkurs Stahnsdorf ab 12.07.2010 -
Sommer-Ferienkurs Potsdam ab 12.07.2010 -
Sommer-Ferienkurs Teltow ab 09.08.2010 -
Sommer-Ferienkurs Stahnsdorf ab 09.08.2010 -
Sommer-Ferienkurs Potsdam ab 09.08.2010 -
Gewinnspiel-Teinahmebedingungen
Gewinnspiel-Teinahmebedingungen