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Ausbildung

Wir machen Dich fit für die Straße

Führerschein für Motorrad

Klasse M

Klasse M

Fahrzeugart: Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50cm³ bis 45km/h
Mindestalter: 16
Voraussetzungen: keine
Eingeschlossene Klassen: keine
Bemerkungen: auch Lastendreiräder bis 150kg Lm.
  kein Eintrag bei Prüfung auf Kfz mit automatischer Kraftübertragung
Theoretische Ausbildung
Mindestumfang des Theorieunterrichts Vorbesitz einer anderen Klasse
ohne mit
Grundunterricht 12 6
Klassenspezifischer Unterricht 2 2
Gesamt 14 8
(Doppelstunden zu je 90 Min.)
Praktische Ausbildung Grundausbildung - keine Sonderfahrten

Die Fahrerlaubnis wird ohne Beschränkung erteilt, wenn die Praktische Prüfung mit einem Fahrzeug mit automatischer Kraftübertragung abgelegt wird.

Klasse A1

Klasse A1

Fahrzeugart: Krafträder bis 125cm³ und 11kW/15PS
Mindestalter: 16
Voraussetzungen: keine
Eingeschlossene Klassen: M
Bemerkungen: beschränkt auf 80km/h für 16- und 17jährige
Theoretische Ausbildung
Mindestumfang des Theorieunterrichts Vorbesitz einer anderen Klasse
ohne mit
Grundunterricht 12 6
Klassenspezifischer Unterricht 4 4
Gesamt 16 10
(Doppelstunden zu je 90 Min.)
Praxis:
  • 5 Überlandfahrten á 45 Minuten
  • 4 Autobahnfahrten á 45 Minuten
  • 3 Nachtfahrten á 45 Minuten
Klasse A »beschränkt«

Klasse A »beschränkt«

Die Motorradklasse A gibt es für die 18- bis 24-jährigen zuerst nur »beschränkt«. Damit meint man die Leistungsbeschränkung der Maschine, welche nicht zu viel Motorkraft oder zu wenig Gewicht haben darf. Nach zwei Jahren entfällt die Beschränkung.

Mindestalter: 18 Jahre
Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse A setzt keine andere Führerscheinklasse voraus.
Fahrzeuge
(siehe § 6 FeV):
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h Die Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung nur zum Führen von Krafträdern mit einer Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg. Bewerber, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, können die Klasse A ohne diese Beschränkung erwerben.
Befristung: Die Klasse A ist unbefristet gültig.
Einschluss: Klasse A schließt die Klassen A1 und M ein.
Sonstiges: Wer zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Fahrerlaubnis das 25. Lebensjahr vollendet hat und auf einer entsprechend schweren Maschine ausgebildet und geprüft worden ist, erhält die Klasse A sofort ohne die Beschränkung.
Theoretische Ausbildung
Mindestumfang des Theorieunterrichts Vorbesitz einer anderen Klasse
ohne mit
Grundunterricht 12 6
Klassenspezifischer Unterricht 4 4
Gesamt 16 10
(Doppelstunden zu je 90 Min.)
Sonderfahrten Klasse A Überland Autobahn Dunkelfahrt
bei Ersterwerb 5 4 3
bei Erweiterung von Klasse A1 3 2 1
Dauer der Fahrprüfung 60 Minuten
Klasse A »unbeschränkt«

Klasse A »unbeschränkt«

Die Klasse A gibt es in zwei Abstufungen. Mit der Klasse A unbeschränkt darf man »offene« Motorräder fahren; die Motorleistung und das Leistungsgewicht (kg pro Kilowatt) der Maschine spielen dabei keine Rolle mehr. Die Klasse A unbeschränkt erhält man völlig automatisch und ohne Änderung des Führerscheins, nachdem man zwei Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse A beschränkt ist.

Wer 25 Jahre oder älter ist, darf jedoch — ohne den Umweg über die leistungsbeschränkte Klasse A gehen zu müssen — gleich die Ausbildung und Prüfung in der unbeschränkten Klasse A ablegen (so genannter »Direkteinstieg«).

Mindestalter: für den Direkteinstieg 25 Jahre;
ansonsten 2 Jahre nach Erhalt der Klasse A beschränkt
Voraussetzungen: Die Klasse A unbeschränkt setzt den 2-jährigen Vorbesitz der Klasse A beschränkt voraus. Die Klasse A beschränkt wird nach 2 Jahren automatisch zur Klasse A unbeschränkt (dazu ist weder ein Antrag noch eine weitere Ausbildung oder Prüfung nötig).

Ausnahme: Mit mindestens 25 Jahren kann die Fahrerlaubnis Klasse A unbeschränkt erworben werden, ohne vorher die Klasse A beschränkt zu besitzen (Direkteinstieg). Voraussetzungen: Ausbildung und Prüfung auf einem Motorrad der unbeschränkten Leistungsklasse; die Fahrprüfung kann einen Monat vor Erreichen des 25. Lebensjahres abgelegt werden; die Fahrerlaubnis wird jedoch erst ab dem 25. Geburtstag ausgehändigt.

Fahrzeuge
(siehe § 6 FeV):
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Befristung: Die Klasse A unbeschränkt ist unbefristet gültig.
Einschluss: Wer die Klasse A unbeschränkt besitzt, besitzt automatisch auch die Klassen A1 und M.
Sonstiges: Zwei Jahre nach Aushändigung der Fahrerlaubnisklasse A beschränkt erfolgt automatisch die Erweiterung der Fahrerlaubnis auf die Klasse A unbeschränkt.

Sonderfall: Wer die beschränkte Klasse A erst im Alter von 23 oder 24 Jahren erworben hat, der kann die unbeschränkte Klasse A zum 25. Geburtstag beantragen, also noch bevor die Zweijahresfrist abgelaufen ist (denn schließlich ist mit 25 auch der Direkteinstieg möglich). Allerdings: Damit ist eine Erweiterungs-Ausbildung mit erneuter Fahrprüfung verbunden. Angesichts der Kosten dürfte sich ein solcher Schritt zur Verkürzung der Wartezeit selten lohnen.

Theoretische Ausbildung
Mindestumfang des Theorieunterrichts Vorbesitz einer anderen Klasse
ohne mit
Grundunterricht 12 6
Klassenspezifischer Unterricht 4 4
Gesamt 16 10
(Doppelstunden zu je 90 Min.)
Sonderfahrten Klasse A (unbeschränkt) Überland Autobahn Dunkelfahrt
bei Ersterwerb (Direkteinstieg) 5 4 3
bei Erweiterung von Klasse A1 3 2 1
bei Erweiterung von Klasse A beschränkt, wenn das Mindestalter 25 erreicht ist
(oben beschriebener Sonderfall)
3 2 1
Dauer der Fahrprüfung: 60 Minuten

Führerschein für Quad

Klasse S

Klasse S

Mindestalter: 16 Jahre
(Ausbildung in der Fahrschule ab 15 1/2 möglich)
Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse S setzt keine andere Klasse voraus. Für den Fahrerlaubnisantrag werden benötigt:
  • Passfoto
  • Sehtest (Optiker oder Augenarzt)
  • Kurs über "Lebensrettende Sofortmaßnahmen"
  • Personalausweis (bzw. Nachweis über Geburtsdatum und -ort)
Fahrzeuge: Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen.
Befristung: Die Klasse S ist unbefristet gültig.
Einschluss: Wer Klasse B besitzt (auch beim Führerschein mit 17), besitzt automatisch Klasse S. Die Klasse S schließt selbst keine andere Führerscheinklasse ein.
Inhaber anderer Klassen: Inhaber der Klasse B oder T dürfen alle Fahrzeuge führen, die in Klasse S fallen (das gilt demnach nicht für Inhaber der Klassen A, A1 oder L)
  bei Ersterwerb bei Erweiterung von einer anderen Klasse
Theoretischer Unterricht
Klasse S
14 Doppelstunden 8 Doppelstunden
Theoretische Prüfung
Klasse S
30 Fragen, maximal 10 Fehlerpunkte 20 Fragen, maximal 6 Fehlerpunkte
Fahrstunden
Klasse S
Die Anzahl der "normalen" Fahrstunden ist nicht vorgeschrieben (Grundausbildung nach Fahrschüler-Ausbildungsordnung). Keine Sonderfahrten
Dauer der Fahrprüfung Klasse S 30 Minuten, überwiegend innerorts
Probezeit Der Führerschein Klasse S wird nicht auf Probe erteilt. Der Besitz der Klasse S wird auch nicht auf eine eventuelle spätere Probezeit angerechnet.

Führerschein für PKW

Klasse BF 17

Klasse BF 17

Fahrzeugart Pkw und leichte Lkw
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Desamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätze außer dem Führersitz.
Anhänger Dürfen mitgeführt werden, sofern:
  1. die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
  2. die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des ziehenden Fahrzeugs nicht übersteigt und die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3500 kg beträgt.
Mindestalter 17 Jahre
Geltungsdauer ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich Nein
Beinhaltete Klasse L, M, S
Theoretische Ausbildung
Mindesumfang des Theorieunterrichts Vorbesitz einer anderen Klasse
ohne mit
Grundunterricht 12 6
Klassenspezifischer Unterricht 2 2
Gesamt 14 8
(Doppelstunden zu je 90 Min.)
Praktische Ausbildung
Mindestumfang der Sonderfahrten
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen 5
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrtstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO) 4
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit 3
Gesamt 12

Zusatzinformationen zur Klasse BF17

  • der Fahranfänger darf mit 16 ½ Jahren die Ausbildung in der Fahrschule beginnen
  • die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters ist erforderlich
  • es muss mindestens eine Begleitperson angegeben werden
  • der Ausbildungsinhalt entspricht dem der normalen Fahrerlaubnis der Klasse B
  • mit 17 Jahren darf man alle Fahrzeuge fahren, die in Klasse B beschrieben sind
  • man darf ohne Begleitung alle Kfz der Klassen M, S und L fahren
  • Gültigkeit des Führerscheins mit 17 in ganz Deutschland
  • nach der Fahrprüfung Beginn der Probezeit (2 Jahre)
  • mit 18 Jahren wird der offizielle EU-Kartenführerschein ausgehändigt

Zur Begleitperson

  • Mindestalter 30 Jahre
  • mindestens 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B
  • max. 3 Punkte im VZR in Flensburg
  • es wird empfohlen sich in die Aufgabe einweisen zu lassen
Klasse B

Klasse B

Fahrzeugart: Kraftwagen bis 3,5t z.G., bis 8 Sitzplätze (außer Fahrersitz)
Mindestalter: 18
Voraussetzungen: keine
Eingeschlossene Klassen: L, M
Bemerkungen: bis 3,5t z.G.
  Anhänger nur bis 750kg z.G.
Theorie
(keine Fahrerlaubnis vorhanden):
14 Themen á 90 Minuten
Theorie
(vorhandene Fahrerlaubnis einer anderen Klasse):
8 Themen á 90 Minuten
Praxis: 5 Überlandfahrten á 45 Minuten
  4 Autobahnfahrten á 45 Minuten
  3 Nachtfahrten á 45 Minuten
Klasse BE

Klasse BE

Fahrzeugart: Züge aus B-Zugfahrzeug und Anhänger über 0,75t z.G. (sofern Zug nicht unter B fällt)
Mindestalter: 18
Voraussetzungen: keine
Eingeschlossene Klassen: keine
Bemerkungen: bei Lkw mit durchgehender Bremsanlage und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast max. das 1,5fache der z.G. des Zugfahrzeuges betragen
Theorie: keine
Praxis: 3 Überlandfahrten á 45 Minuten
  1 Autobahnfahrten á 45 Minuten
  1 Nachtfahrten á 45 Minuten

Führerschein für LKW

Klasse C1

Klasse C1

Fahrzeugart Mittlere Lkw
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätze außer dem Führersitz. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.
Mindestalter 18
Geltungsdauer bis zum 50. Lebensjahr, danach befristet auf 5 Jahre
Vorbesitz erforderlich Ja, Klasse B
Beinhaltet Klasse L, M, S
Theorethische Ausbildung
Mindestumfang des Theorieunterrichts Bei Vorbesitz von Klasse
B D1 oder D
Grundunterricht 6 6
Klassenspezifischer Unterricht 6 2
Gesamt 12 8
(Doppelstunden zu je 90 Min.)
Praktische Ausbildung
Mindestumfang der Sonderfahrten Bei Vorbesitz von Klasse B Wenn C1 und C1E in einem gemeinsamen Ausbildungsgang erworben werden
Solo Zug gesamt
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen 3 1 3 4
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Mr. 2 FahrschAusbO) 1 1 1 2
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit 1 0 2 2
Gesamt 5 2 6 8
Klasse C

Klasse C

Fahrzeugart Schwere Lkw
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätze außer dem Führersitz. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.
Mindestalter 18
Geltungsdauer befristet auf 5 Jahr
Vorbesitz erforderlich Ja, Klasse B
Beinhaltet Klasse C1, L, M, S
Theorethische Ausbildung
Mindestumfang des Theorieunterrichts Bei Vorbesitz von Klasse
B C1 oder D1 D
Grundunterricht 6 6 6
Klassenspezifischer Unterricht 10 4 2
Gesamt 16 10 8
(Doppelstunden zu je 90 Min.)
Praktische Ausbildung
Mindestumfang der Sonderfahrten Bei Vorbesitz von Klasse
B C1
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen 5 3
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Mr. 2 FahrschAusbO) 2 1
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit 3 1
Gesamt 10 5
Klasse CE

Klasse CE

Fahrzeugart Lastzüge
Kombination aus Kraftfahrzeugen der Klasse C und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
Mindestalter 18
Geltungsdauer befristet auf 5 Jahre
Voresitz erforderlich Ja, Klasse C
Beinhaltet Klasse C1E, BE, T
bei Besitz von Klasse D1 D1E
bei Besitz von Klasse D DE
Theorethische Ausbildung
Mindestumfang des Theorieunterrichts Bei Vorbesitz von Klasse C
Grundunterricht 6
Klassenspezifischer Unterricht 4
Gesamt 10
(Doppelstunden zu je 90 Min.)
Praktische Ausbildung
Mindestumfang der Sonderfahrten Bei Vorbesitz von Klasse C Wenn C und CE in einem gemeinsamen Ausbildungsgang erworben werden
Solo Zug gesamt
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen 5 3 5 8
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Mr. 2 FahrschAusbO) 2 1 2 3
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit 3 0 3 3
Gesamt 10 4 10 14

Führerschein für Bus

Klasse D

Klasse D

Fahrzeugart Große Busse
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätze außer dem Führersitz. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.
Mindestalter 21, bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer 18 (nach vorheriger erfolgreicher medizinisch-psychologischer Untersuchung). Außerdem muss der Bewerber seit mindestens einem Jahr die Fahrerlaubnis Klasse B besitzen. Von der Fahrerlaubnis darf nur bei Fahrten in Deutschlag Gebrauch gemacht werden, wenn dieseim Rahmen der Berufsausbildung stattfinden. Die Nutzung der Klassen D und DE ist ausßerdem auf Linienverkehr bis 50 Kilometer Linienlänge beschränkt
Geltungsdauer befristet auf 5 Jahre
Vorbesitz erforderlich Ja, Klasse B
beinhaltet Klasse D1
Theoretische Ausbildung
Mindestumfang des Theorieunterrichts Bei Vorbesitz vom Klasse
B C oder D1 C1
Grundunterricht 6 6 6
Klassenspezifischer Unterricht 18 8 12
Gesamt 24 14 18
(Doppelstungen zu je 90 Min.)
Praktische Ausbildung
Mindestumfang der Sonderfahrten Bei Vorbesitz von Klasse
B oder C1 Führerscheinbeitz C Führerscheinbeitz D1
bis 2 J. > 2 J bis 2 J. >2 J.
Grundausbildung 45 33 14 7 20
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen 22 12 16 8 5
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO) 8 5 6 3 5
Gesamt 89 58 44 22 35

Weiterbildung

FSF - Freiwilliges Fortbildungsseminar für Fahranfänger

FSF - Freiwilliges Fortbildungsseminar für Fahranfänger

Sollten Sie Ihre Fahrerlaubnis auf Probe bereits vor einem halben Jahr erhalten haben, dann haben Sie jetzt die Möglichkeit, die Probezeit um ein Jahr zu verkürzen.

Dazu müssen Sie an einem FSF teilnehmen. Dieses FSF besteht aus 3 Sitzungen je 90 Minuten. Zwischen der ersten und zweiten Sitzung findet eine Fahrprobe statt, die 60 Minuten dauert. In dieser Fahrprobe können Sie auch Wünsche äußern (z.B. Autobahnauffahrt o.ä. schwierige Fahrten), was Sie gern noch einmal üben möchten.

Zwischen der zweiten und dritten Sitzung findet eine praktische Sicherheitsübung statt, die mit dem eigenem Auto von einem zugelassenem Trainer des Deutschen Verkehrssicherheitsrates e.V. (DVR) durchgeführt wird. Nach Abschluss dieses FSF erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung, die Sie berechtigt, die Probezeit um ein Jahr zu verkürzen. Für die Durchführung dieses Seminars sind mindestens 6 und maximal 12 Teilnehmer erforderlich. Es gibt bereits einige Versicherungsgesellschaften, die dieses Seminar für eine Senkung des Tarifes anerkennen.

Führerschein auf Probe

Führerschein auf Probe

Wer zum ersten Mal eine Fahrerlaubnis (A, A1 oder B) erhält, bekommt diesen in Verbindung mit einer Probezeit von zwei Jahren. Diese Probezeit soll unterstützend ein verantwortungsvolles Fahrverhalten und eine konsequente Einhaltung der Straßenverkehrsordnung festigen.

Am Erteilungsdatum des Kartenführerscheins kann man das Ende der Probezeit erkennen. Danach wird kein neuer Führerschein ausgestellt.

Während der Probezeit führt jede Auffälligkeit oder ein erheblicher Verstoß zur Anordnung von Maßnahmen.

Die häufigste Maßnahme ist die Anordnung eines Aufbauseminars für auffällig gewordene Fahranfänger (ASF). Gleichzeitig wird die Probezeit um zwei Jahre verlängert, beträgt dann insgesamt vier Jahre.

Wenn innerhalb der festgesetzten Frist die Teilnahme an einem Aufbauseminar nicht erfolgt, wird gnadenlos der Führerschein entzogen.

Das gesamte Aufbauseminar umfasst vier Sitzungen zu je 135 Minuten und eine Fahrprobe von 30 Minuten. Es müssen mindestens sechs Teilnehmer jedoch nicht mehr als zwölf Teilnehmer im Seminar sein. Der Inhalt besteht nicht aus der Wiederholung des Theorieunterrichtes der Fahrschule, sondern im Erfahrungsaustausch und Analysetätigkeit des Kursleiters. So soll erarbeitet werden, wie es zu der Situation kam, die zur Teilnahme führte und welche Möglichkeiten der Vermeidung es gegeben hätte.

Und natürlich noch viel mehr in Richtung Vermeiden von Risiken, Gefahrenwahrnehmung und Gefahrenerkennung.

Wenn es nach der Teilnahme am Aufbauseminar zu weiteren Verstößen kommt, kann eine verkehrspsychologische Beratung in Anspruch genommen werden. Bei weiteren Auffälligkeiten wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Punkte in Flensburg?

Punkte in Flensburg?

Es besteht die Möglichkeit, Punkte in der Verkehrssünderkartei löschen zu lassen.

Wenn Sie nicht mehr als 8 Punkte haben, können Sie einmal innerhalb von fünf Jahren 4 Punkte abbauen, wenn Sie freiwillig an einem Aufbauseminar für Punkteauffällige (ASP) teilnehmen.

Sollten Sie 9 bis 13 Punkte haben, werden Sie von der Behörde schriftlich verwarnt und auf den Besuch eines Aufbauseminars hingewiesen. Jetzt können Sie immerhin noch 2 Punkte abbauen.

Ab 14 bis 17 Punkte erhalten Sie von der Behörde die Aufforderung, ein Aufbauseminar zu besuchen. In dem Fall werden keine Punkte in Flensburg gelöscht.

Außerdem werden Sie darauf hingewiesen, dass Sie eine freiwillige verkehrspsychologische Beratung wahrnehmen können. Diese führt zu 2 Punkten Abzug.

Zusätzlich erhalten Sie den Hinweis, dass bei Erreichen von 18 Punkten die Fahrerlaubnis entzogen wird.

Rechtzeitiges "Abarbeiten" des Punktekontos sichert also den Besitz Ihres Führerscheins. Noch besser ist es natürlich, erst gar nicht mit dem Punktesammeln zu beginnen. Aber dann wären Sie ja nicht auf dieser Seite gelandet.

Ein Aufbauseminar hat nichts mit Theorieunterricht oder moralisierendem Besserwissen und Zurechtweisen zu tun. Der Seminarleiter und die weiteren Teilnehmer werden gemeinsam in den vorgeschriebenen vier Sitzungen (à 135 Minuten) Ursachen, Beweggründe und Motive für Fehlverhalten oder Inkorrektheiten im Straßenverkehr herausfinden, analysieren und so möglicherweise eine andere Sichtweise auf bestimmte Themen bei dem einen oder anderen bewirken.

Nach den Aussagen früherer Teilnehmer ist noch keiner dümmer aus diesen Seminaren gegangen. Oft reichten die 135 Minuten für eine Sitzung nicht aus, so erregt und intensiv waren die Diskussionen.

Es ist schon spannend, wenn unter fachmännischer Anleitung Situationen auseinander genommen und von Unbeteiligten beurteilt werden.

Zwischen der ersten und zweiten Sitzung wird eine Fahrprobe durchgeführt, in der Sie Ihren Fahrstil den anderen Seminarteilnehmern zeigen sollen, um eventuelle Ursachen für Ihre Punktesammlung zu erkennen.

Weiterbildung für Berufskraftfahrer

Weiterbildung BKF Güterverkehr

Weiterbildung BKF Güterverkehr

MODUL 1 ECO-Training

Eine wirtschaftliche Fahrweise wirkt kostendämpfend, und das nicht allein durch sinkenden Kraftstoffverbrauch, sondern auch durch geringeren Verschleiß. Mit Eco-Trainings können so erhebliche Einsparpotenziale realisiert werden.

Die Inhalte:

  • Voraussetzung für wirtschaftliches Fahren: Die technische Wartung
  • Notwendigkeit von Abgasnachbehandlungssystemen
  • Technik zur Unterstützung wirtschaftlichen Fahrens
  • Analyse der Fahrwiderstände
  • Eco-Fahrphilosophie
  • Alternative Kraftstoffe
  • Fahrer-Motivation zu wirtschaftlichem Fahren
  • Wirtschaftlichkeitsrechnung

MODUL 2: (Sozial)Vorschriften für den Güterverkehr

Kenntnisse zu den allgemeinen und sozialrechtlichen Vorschriften sind nicht nur Voraussetzung, um rechtlich auf dem aktuellsten Stand zu sein, sondern auch wichtig, um im Fahrerinteresse die Gefahren zu senken.

Die Inhalte:

  • Allgemeine Vorschriften für den Güterverkehr
  • Die sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und deren Vorschriften zu Lenk- und Ruhezeiten, zum digitalen und zum analogen Kontrollgerät sowie zu den damit verbundenen Mitführpflichten gemäß EG- und AETR-Richtlinien sowie dem Arbeitszeitgesetz.
  • Auffrischung von Verkehrsregeln sowie neue Vorschriften zu Handy-Benutzung, Mautausweichverkehr, Personen im Laderaum, Anschnallpflicht und Reißverschlussverfahren sowie neuer Verkehrszeichen.

Modul 3: Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit

Der richtige Umgang mit den immer höheren Standards an Sicherheitstechnik in modernen Lkw macht es für den Fahrer unumgänglich, sich stets weiterzubilden. Kenntnisse dazu und zum Verhalten in Grenzsituationen werden in diesem Modul behandelt.

Die Inhalte:

  • Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
  • Fähigkeit zu richtiger Einschätzung der Lage bei Notfällen
  • Kenntnisse der technischen Merkmale und Funktionsweisen der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs
  • Hinweise auf praktische Sicherheitsübungen
  • Kraftübertragung und Bremsmethoden
  • Kurvenfahren (unter- bzw. übersteuern)

Modul 4: Schaltstelle Fahrer: Dienstleister, Imageträger, Profi

Auftreten, Kommunikation und Verhalten des Fahrers beeinflussen das Ansehen eines Unternehmens und dessen Erfolg. Das Modul zeigt mit Hilfe von zahlreichen Beispielen Möglichkeiten auf, wie der Fahrer aktiv dazu beitragen kann, dem Unternehmen ein positives Bild zu verleihen.

Die Inhalte:

  • Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Güterverkehrs und der Marktordnung
  • Der Fahrer als Imageträger des Unternehmens
  • Kommunikationspartner des Fahrers
  • Die Bedeutung qualifizierter Fahrer
  • Die angemessene Arbeitsorganisation
  • Unterschiedliche Rollen des Fahrers
  • Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung
  • Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen
  • Fähigkeit, der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer entgegenzuwirken

Modul 5: Ladungssicherung

Unzureichende Ladungssicherung ist eine der Hauptursachen für schwerste Unfälle. Wie Fahrer ihre Ladungen richtig verladen und verzurren, erfahren Sie in diesem Modul.

Die Inhalte:

  • Kenntnisse über die wirkenden Kräfte während der Fahrt
  • Einsatz der Getriebeübersetzung entsprechend der Belastung des Kraftfahrzeugs und des Fahrbahnprofils
  • Berechnung der Nutzlast und des Nutzvolumens
  • Richtige Verteilung der Ladung
  • Auswirkung der Überladung auf die Achse
  • Fahrzeugstabilität und Schwerpunkt
  • Arten von Verpackungen und Lastträgern
  • Feststell- und Verzurrtechniken
  • Richtige Verwendung der Zurrgurte
Weiterbildung BKF Personenverkehr

Weiterbildung BKF Personenverkehr

MODUL 1 ECO-Training

Eine wirtschaftliche Fahrweise wirkt kostendämpfend, und das nicht allein durch sinkenden Kraftstoffverbrauch, sondern auch durch geringeren Verschleiß. Mit Eco-Trainings können so erhebliche Einsparpotenziale realisiert werden.

Die Inhalte:

  • Analyse der Fahrwiderstände
  • Richtige Wartung des Fahrzeugs
  • Analyse von Verbrauchskurven
  • Fahren nach Drehzahlmesser
  • Einsatz von Anlagen zur Geschwindigkeitsregelung
  • Wirtschaftliches Fahren

MODUL 2: Markt und Image

Im Zuge des stetig steigenden Konkurrenzdrucks müssen sich Unternehmen durch ein positives Image von der Konkurrenz abheben. Dieses Modul zeigt an zahlreichen Beispielen Möglichkeiten, wie der Fahrer aktiv dazu beitragen kann, dem Unternehmen ein positives Bild zu verleihen.

Die Inhalte:

  • Der Verkehrsmarkt in Deutschland
  • Image – mehr als ein Bild
  • Das Fahrzeug als Visitenkarte des Unternehmens
  • Der Fahrer als Repräsentant des Unternehmens
  • Gründe für ein marktorientiertes Verhalten
  • Bedeutung von Markt und Image für die Zukunft

Modul 3: Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit

Der richtige Umgang mit den immer höheren Standards an Sicherheitstechnik in modernen Bussen macht es für den Fahrer unumgänglich, sich stets weiterzubilden. Kenntnisse dazu und zum Verhalten in Grenzsituationen werden in diesem Modul behandelt.

Die Inhalte:

  • Technische Aggregate zur Erhöhung der Fahrzeug- und Verkehrssicherheit
  • Richtiges Verhalten in besonderen Verkehrssituationen
  • Richtiges Verhalten nach einem Unfall
  • Unfallvorbeugung durch vorausschauendes Fahren

Modul 4: Sozialvorschriften, Risiken und Notfälle im Straßenverkehr

Kenntnisse zu den Lenk- und Ruhezeiten sowie zu den typischen Risiken und Arbeitsunfällen im Fahrerberuf vermindern die Gefahren: ein Modul für die Sicherheit des Fahrers.

Die Inhalte:

  • Verhinderung von Notfällen durch die Beachtung von Sicherheitsvorschriften
  • Präventive Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen
  • Kenntnisse zu den Lenk- und Ruhezeiten
  • Maßnahmen zur Vorbeugung von Kriminalität und Schleusung illegaler Einwanderer
  • Der richtige Umgang mit den unterschiedlichen Kontrollgeräten

Modul 5: Fahrgastsicherheit und Gesundheit

Die Sicherheit der Fahrgäste und die eigene Gesundheit sind ein Maßstab für die erfolgreiche Tätigkeit als Busfahrer. Wie der Fahrer dazu beitragen kann, vermittelt dieses Modul.

Die Inhalte:

  • Pflichten des Fahrzeugsführers
  • Richtige Einschätzung der Längs- und Seitwärtsbewegungen des Fahrzeugs
  • Nutzung bestimmter Verkehrsflächen
  • Sicherheitsausstattung von Bussen
  • Vorbeugung von Gesundheitsschäden
  • Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung

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